abZ, ETA & DIBt
In Deutschland ist die abZ eine Möglichkeit ein Bauprodukt auf den Markt zu bringen, wenn es keiner oder keiner anwendbaren Norm entspricht. Sie wird vom DIBt seit 1968 vergeben. In der abZ werden die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts, die Verwendungsbereiche sowie Aspekte der Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung geregelt.
Rechtliche Grundlage der DIBt-Forderungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Oktober 2010 (Rechtssache C-185-08). Hier wird definiert, welche Anschlageinrichtungen zur persönlichen Schutzausrüstung gehören und welche als Bauprodukte einzustufen sind.
Anschlageinrichtungen die fest mit dem Bauwerk verbunden sind werden als Bauprodukte eingestuft. Die EN 795 findet für diese Produkte keine Anwendung. Da noch an einer Norm für festinstallierte Anschlageinrichtungen, gemäß Bauprodukterichtlinie, gearbeitet wird, gibt es zurzeit keine Prüfgrundlage.
Das sogenannte Ü-Zeichen auf den Produkten weist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung aus und zeigt außerdem an, dass dieses Produkt einmal jährlich auf seine Übereinstimmung mit dem vom DIBt zugelassenen Produkt geprüft wird.
Die ABS Safety erteilte Zulassung Z-14-9-688 ist ein anschauliches Beispiel für den Aufbau und Inhalt einer durch das DIBt vergebenen abZ.
Weitere Informationen finden sich auf der offiziellen Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik.