Allgemeine Fachbegriffe

Absturzgefährdeter Bereich

Es ist definiert, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, die einen Abstand zur Absturzkante von mehr als 2,0 m haben, nicht im Gefahrenbereich Absturz liegen. Im Umkehrschluss gehören alle Bereiche, die näher als 2,0 m an der Absturzkante liegen, zum absturzgefährdeten Bereich.

Was ist bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich zu beachten?

Näher als 2,0 m an der Absturzkante darf nur arbeiten, wer sich entsprechend gegen Absturz sichert. Dabei sind kollektiv schützende Maßnahmen, wie beispielsweise Schutzgeländer oder Auffangnetze, persönlichen Maßnahmen vorzuziehen.

Ist ein Kollektivschutz technisch nicht umsetzbar wird Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet, mit der sich unterwiesene Personen an vorhandenen und geprüften Anschlageinrichtungen sichern können. Zur Ausrüstung zählen dabei in jedem Fall ein Auffanggurt und ein geeignetes Befestigungssystem (z.B. ein Verbindungsmittel).

Sind am Bauwerk keine fest verbauten Anschlageinrichtungen, Schienen- oder Seilsicherungssysteme vorhanden, können ggf. auch mobile Anschlageinrichtungen eingesetzt werden. 

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