Allgemeine Fachbegriffe
Die Absturzkante ist die Stelle, über die Personen abstürzen können. Ab einer Absturzhöhe von 1 m liegt eine Gefährdung durch Absturz vor. Bei geringeren Höhen und an Übergängen zu Stoffen, in die man einsinken kann, muss in einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden, ob Absturzgefahr oder die Gefahr des Versinkens besteht und welche Schutzmassnahmen zur Abwehr dieser Gefahren umzusetzen sind.
Es werden vier Situationen genannt um die Absturzkante zu verdeutlichen: