Allgemeine Fachbegriffe
Die Bezeichnung „Absturzsicherung von Personen“ bezieht sich sowohl auf verschiedene organisatorische Maßnahmen als auch auf technische Einrichtungen und persönliche Ausrüstung, die einen Absturz von Personen verhindern sollen.
Im beruflichen Kontext wird Absturzsicherung durch Gesetze, Vorschriften und genossenschaftliche Vorgaben geregelt. Die verschiedenen Vorschriften zur Absturzsicherung haben zum Ziel, gefährliche, oftmals tödliche Abstürze von Beschäftigten verschiedener Berufsgruppen zu verhindern. Typische Geltungsbereiche sind daher Arbeiten auf Dächern, Baustellen, an Fassaden und Türmen, aber auch industrielle Einsatzorte wie in der Höhe gelegene Krane, Kranbahnen oder Windenergieanlagen. Als Absturz wird in diesem Zusammenhang nicht nur der Sturz auf tiefer gelegene, harte Untergründe verstanden, sondern ebenso das Durchbrechen einer nicht tragfähigen Fläche oder Stürze in Stoffe, in denen das Einsinken möglich ist. Weitere zentrale Begriffe der beruflichen Absturzsicherung sind die Absturzhöhe und die Absturzkante.
Je nach Arbeitsfeld bzw. abhängig von Gewerk und Branche gelten verschiedene Vorschriften, Grundsätze, Regeln und Informationen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie sind für Versicherte verbindlich und oftmals Grundlage für die Sicherung des Versicherungsschutzes, der bei Missachtung der Vorschriften gefährdet ist.
Viele dieser Regelungen basieren auf Gesetzen, Vorschriften und Normen, deren Wirkungsbereich über einzelne Berufsgruppen hinausgeht.
Alle Regelungen zur Absturzsicherung stimmen dahingehend überein, dass nach Möglichkeit eine kollektiv wirkende Schutzmaßnahme eingesetzt werden soll. Diese schützt auch Personen ohne Vorkenntnisse im Umgang mit spezieller Ausrüstung. Typisches Beispiel für einen solchen Kollektivschutz ist der sogenannte Seitenschutz, zum Beispiel in der Form eines Schutzgeländers. In vielen Einsatzbereichen ist der Einsatz von Seitenschutz aber nicht notwendig, etwa wenn eine Dachfläche nur selten begangen wird.
Oftmals ist ein Seitenschutz baulich nicht möglich. Hier kommt persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Kombination aus einem am Körper zu tragenden Auffanggurt und einem Verbindungsmittel. Das Verbindungsmittel bildet, wie der Name sagt, eine Verbindung zwischen dem Auffanggurt und einer Anschlageinrichtung.
Die PSAgA und entsprechende Anschlageinrichtungen dürfen allerdings nur von geschulten Mitarbeitern genutzt werden.