Allgemeine Fachbegriffe
Eine Anschlageinrichtung (AE) ist ein System zur Absturzsicherung von Personen, das mindestens einen Anschlagpunkt bietet. Anschlageinrichtungen sind häufig dauerhaft mit dem Gebäude (z.B. Flachdach, Steildach, Fassade etc.) oder der entsprechenden Unterkonstruktion (z.B. Maschinen, Kranbahnen, Windenergieanlagen etc.) verbunden. Sie bieten Anwendern in Kombination mit der eigenen Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) die Möglichkeit der Nutzung als Sicherungssystem. Anschlageinrichtungen können als präventive Rückhaltelösungen konzipiert sein, die einem Sturz vorbeugen, oder als Auffangsysteme.
Eine Anschlageinrichtung auch aus mehreren Anschlagpunkten basieren. Unterschieden werden grundsätzlich zwei Typen:
Nach DIN SN EN 795 werden fünf Typen von Anschlageinrichtungen unterschieden.
Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2015/2181 ändert jedoch den Geltungsbereich für Teile der EN 795. Er stellt fest, dass nur die Typen B und E bewegliche Anker sind und in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89/686/EWG fallen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Artikeln DIN EN 795 und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Neben technischen Anschlageinrichtungen können auch sogenannte Anschlagmöglichkeiten zur Absturzsicherung verwendet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um tragfähige Rohre, Balken oder Träger, die temporär als Befestigungsmöglichkeit für die PSAgA genutzt werden können. Hierbei ist die ausreichende Tragfähigkeit der Struktur zu beurteilen, an der sich der Anwender temporär sichert.
Um gesichert den Gefahrenbereich betreten zu können, muss der Anwender seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz mit der Anschlageinrichtung verbinden. Hierfür ist ein passendes Verbindungsmittel und natürlich ein Auffanggurt notwendig. Es können auch, je nach Situation, mitlaufende Auffanggeräte oder Höhensicherungsgeräte, mit der Zulassung zur horizontalen Anwendung, genutzt werden.
Grundsätzlich gilt für das richtige Anschlagen: Falldämpfer gehören an den Körper.