DGUV
Bei der Montage und der Wartung von Absturzsicherungen gilt grundsätzlich die Dokumentationspflicht. Die Dokumentation ist u.a. notwendig, da die Befestigung der Anschlageinrichtungen nachträglich oftmals nicht mehr einsehbar ist. Daher ist auch eine Fotodokumentation fester Bestandteil. Zudem gilt die Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.
Die Montagedokumentation muss bestimmte Eckdaten enthalten, etwa den Hersteller der Anschlageinrichtungen, das Montageunternehmen und den ausführenden Monteur, die genauen Bezeichnungen der verbauten Produkte und Details zur Befestigung im Untergrund. Um eine sichere Nutzung der Absturzsicherung zu gewährleisten, gehört zu den Aufzeichnungen auch ein detaillierter Plan, aus dem die genaue Position der Anschlageinrichtung hervorgeht. Anforderungen bzw. erforderliche Mindestangaben in der Montagedokumentation finden sich unter anderem in der DGUV Information 201-056.
Anschlageinrichtungen müssen mindestens alle 12 Monate überprüft werden. Die Überprüfung darf in der Regel nur von einem durch den Hersteller zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Für die Prüfung ist das Vorhandensein einer vollständigen Montagedokumentation von großer Wichtigkeit. Fehlt diese oder ist die Anschlageinrichtung nicht mehr zu identifizieren, muss die Anlage gesperrt und häufig ersetzt werden. Die Überprüfung muss unabhängig vom Ergebnis ebenfalls ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Bei der Montage von Anschlageinrichtungen ist der verantwortliche Monteur in der Pflicht die Montagedokumentation zu erstellen. Häufig werden Anschlageinrichtungen in Teamarbeit montiert, hier trägt der Vorabeiter o.ä. die Verantwortung.
Im Rahmen der Überprüfung ist der Sachkundige in der Pflicht das Prüfprotokoll (Wartungsdokumentation) zu erstellen.
Die deutsche gesetzliche Unfallkasse (DGUV) bietet Vorlagen für die Erstellung einer lückenlosen Dokumentation.
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