Kollektivschutz
Zur Absicherung von Absturzkanten auf Baustellen kann ein temporärer Seitenschutz verwendet werden. Dieser besteht aus individuell gefertigten oder vorgefertigten Bauteilen, wie Pfosten, Holme, und Bordbrettern. Die Anforderungen an temporäre Seitenschutzsysteme sind in der EN 13374 aufgeführt.
Seitenschutzsysteme werden in folgende Klassen unterteilt:
Wie auch bei Schutzgeländern können Seitenschutzsysteme ebenfalls unterschiedlich ausgeführt werden. Alle Ausführungen müssen eine Mindesthöhe von 1 m aufweisen. Am unteren Ende des Seitenschutzes muss ein Bordbrett mit einer Höhe von mindestens 150 mm angebracht sein. Davon ausgenommen sind Flächen, die z.B. mit einer Attika versehen sind, die mindestens 150 mm hoch ist. Bei Unterbrechungen des Seitenschutzes darf der Abstand zwischen zwei Abschnitten des Seitenschutzes max. 120 mm betragen.
Wird der Seitenschutz der Klasse A mit Knieleisten (auch Zwischenholm genannt) ausgeführt, so muss dieser so aufgebaut sein, dass eine Kugel mit einem Durchmesser von 470 mm nicht hindurchpasst. Werden jedoch anstelle eines Zwischenholms senkrecht angeordnete Stäbe verwendet, dürfen diese einen maximalen Abstand von 250 mm haben.
Bei Seitenschutzsystemen der Klasse B darf, unabhängig von der Ausführung, eine Kugel mit einem Durchmesser von 250 mm nicht hindurch passen. Bei Seitenschutz mit Zwischenholmen müssen daher mehrere Zwischenholme übereinander angeordnet werden.
Der Winkel zwischen Dachfläche und Seitenschutz muss bei Seitenschutz der Klassen A und B zwischen 75° und 105° liegen.
Bei einem Seitenschutz der Klasse C darf eine Kugel mit einem Durchmesser von 100 mm nicht hindurch passen. Der Seitenschutz muss so ausgerichtet sein, dass er zwischen der Senkrechten und einer Linie im rechten Winkel zur Dachoberfläche liegt.