Normen & Regeln

ASR A2.1 - technische Regeln für Arbeitsstätten

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" konkretisieren die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei denen die Gefahr eines Absturzes oder des Herabfallens von Gegenständen besteht. Die ASR A2.1 gehören damit zu den grundlegenden Vorschriften bei der Einrichtung von Absturzsicherungen.

Inhalt

Wie in der TRBS 2121 wird zunächst die Beurteilung der Gefahren durch Absturz oder herabfallende Gegenstände thematisiert. In der Rangfolge von Maßnahmen werden zunächst präventiv und kollektiv wirkende Maßnahmen, wie z.B. Schutzgeländer, aufgeführt. Nur wenn betriebstechnische Gründe gegen diese Maßnahmen sprechen, dürfen kollektiv wirkende Auffangeinrichtungen installiert werden. Die Verwendung von PSAgA ist nur zu wählen, wenn die zuvor genannten Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Auch beim Schutz vor herabfallenden Gegenständen wird eine Rangfolge der möglichen Maßnahmen definiert.

Im weiteren Verlauf werden die Anforderungen an die jeweiligen Maßnahmen beschrieben. Dazu gehören Abmessungen, Positionen und Prüflasten. Auf Baustellen bestehen besondere Anforderungen, die ebenfalls in der ASR A2.1 beschrieben werden.

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