Normen & Regeln
Die DIN EN 795 regelt die technischen Voraussetzungen für "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen". Diese Norm definiert beispielsweise, welchen Belastungen technische Lösungen zur Absturzsicherung standhalten müssen und wie sie geprüft und zertifiziert werden, um für den Markt zugelassen zu sein.
Nach DIN EN 795 werden fünf Typen von Anschlageinrichtungen unterschieden.
Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2015/2181 ändert jedoch den Geltungsbereich für Teile der EN 795. Er stellt fest, dass nur die Typen B und E bewegliche Anker sind und in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89/686/EWG fallen.
Die Typen A, C und D sind nicht ortsveränderlich und somit nicht der Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung“ zuzuordnen. Sie sind fest mit dem Bauwerk verbunden und unterliegen somit den Vorgaben eines Bauproduktes. Da die EN 795 nicht zur Zertifizierung eines Bauproduktes herangezogen werden kann, fehlt es an einer anwendbaren Norm.
Verarbeiten von Bauprodukten ohne harmonisierte Norm, ist in Deutschland unter folgenden Bedingungen möglich: