PSAgA
Ein Auffanggurt ist eine Körperhaltevorrichtung, die in einem Auffangsystem verwendet wird. Er besteht aus Gurtbändern, Beschlagteilen, Schnallen und weiteren Einzelteilen. Die Aufgabe eines Auffanggurts ist es den Körper des Nutzers nach dem Auffangen eines Sturzes zu halten. Auffanggurte werden entsprechend der Anforderungen in der EN 361 hergestellt und gemäß der EN 364 geprüft.
Bei allen Auffanggurten sind Brust-,Schulter- und Beingurte verstellbar. Zwei weitere Faktoren, die ein Auffanggurt erfüllen muss, sind das sichere Auffangen und Halten des Nutzers und die Möglichkeit zur einfachen Überprüfung der sicheren Funktion.
Ersteres wird z.B. durch die Anforderung gewährleistet, dass tragende Gurtbänder im Auffanggurt eine Mindestbreite von 40 mm haben müssen. Eine weitere Anforderung ist, dass sich die Auffangösen über dem Körperschwerpunkt befinden müssen, damit der Köper nach dem Sturz aufrecht gehalten wird.
Die EN 361 gestattet es, dass Auffanggurte in Kleidungsstücke integriert werden. Dies kann auch weitere PSA, wie z.B. eine Warnweste, sein. Eine Überprüfung des Auffanggurts muss trotzdem gewährleistet sein. Zu einer einfachen Prüfung trägt ebenfalls bei, dass Nähte eine andere Farbe oder Farbschattierung als das Gurtband haben müssen. Dadurch sind alle Nähte gut sichtbar.
Alle Ösen, die zur Verbindung mit z.B. Verbindungsmitteln genutzt werden dürfen, sind mit einem A gekennzeichnet. Gerade bei Auffangösen, die sich im Brustbereich befinden, ist es auch üblich, dass diese aus zwei Gurtschlaufen gebildet werden. Dies sind dann jeweils mit A/2 gekennzeichnet und dürfen nur gemeinsam verwendet werden. Weitere Ösen, die sich ggf. am Auffanggurt befinden und keine Kennzeichnung tragen, sind nicht als Auffangösen geeignet. Beispiele hierfür sind seitlich am Gurt angebrachte Halteösen zur Arbeitsplatzpositionierung.
Bei der Auswahl des Auffanggurts ist darauf zu achten, dass sich dieser gut auf den eigenen Körper anpassen lässt. Dafür sind entsprechende Einstellvorrichtungen unerlässlich. Nur, wenn der Auffanggurt korrekt am Körper sitzt, kann er seine Funktion erfüllen. Daher ist jedem Arbeitnehmer, der für seine Arbeit regelmäßig einen Auffanggurt tragen muss, ein passender Gurt zur alleinigen Benutzung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Wie bei jeder PSA sind die Kosten vom Unternehmer zu tragen.
Auffanggurte sind gemäß EN 364 für ein Körpergewicht (incl. Kleidung und Ausrüstung, die am Körper getragen wird) von 100 kg getestet. In Ergänzung zur EN 364 werden Auffanggurte jedoch häufig mit einem höheren Prüfgewicht getestet. Dann ist darauf zu achten, dass alle weiteren Bestandteile des Absturzschutzsystems für das höhere Gewicht ausgelegt sind.