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Ein Höhensicherungsgerät ist ein ausziehbares Verbindungsmittel, das mit einer selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- Einziehvorrichtung ausgestattet ist. Die kraftreduzierende Wirkung bei einem Sturz in das Höhensicherungsgerät, kann über eine im Gerät verbaute Falldämpfung oder über einen im Verbindungsmittel verbauten Falldämpfer realisiert werden. Höhensicherungsgeräte werden entsprechend der Anforderungen in der EN 360 hergestellt und gemäß der EN 364 geprüft.
Höhensicherungsgeräte enthalten in der Regel eine Trommel auf die das eingezogene Verbindungsmittel aufgewickelt wird. Das Verbindungsmittel besteht aus einem Drahtseil, einem Gurtband oder einem Chemiefaserseil. Es darf sich bei einem Sturz im vollständig ausgezogenen Zustand nicht aus dem Höhensicherungsgerät lösen. Dafür ist eine geeignete Befestigung zu verwenden.
Verbindungselemente an Höhensicherungsgeräten müssen mit einem Wirbel ausgestattet sein. So verdreht sich das Verbindungsmittel bei Drehungen des Nutzers um die eigene Achse nicht. Ein ungewolltes Blockieren des Verbindungsmittels im Höhensicherungsgerät wird damit verhindert.
Optional können Verbindungselemente an einem Höhensicherungsgerät mit einem Sturzindikator versehen sein. Dieser wird ausgelöst, wenn eine Kraft, die im normalen Gebrauch maximal auftreten kann, überschritten wird. So kann der Anwender schnell erkennen, ob ein Höhensicherungsgerät durch einen Sturz belastet wurde. Ein Höhensicherungsgerät mit ausgelöstem Sturzindikator darf nicht weiter verwendet werden.
Das Höhensicherungsgerät muss nach dem Blockieren blockiert bleiben bis es entlastet wird. So wird ein weiteres Abstürzen verhindert. Bei einem Sturz in das Höhensicherungsgerät darf die auf den Körper wirkende Kraft maximal 6 kN und die Auffangstrecke maximal 2 m betragen. Höhensicherungsgeräte mit Gurtband oder Chemiefaserseil müssen einer statisch aufgebrachten Last von 15 kN standhalten. Höhensicherungsgeräte mit Drahtseil müssen einer statisch aufgebrachten Last von 12 kN standhalten.
Höhensicherungsgeräte dürfen nicht über Stoffen verwendet werden, in die man einsinken kann, da die Blockierkraft nicht erreicht wird und damit das Einsinken nicht verhindert wird.
Besteht bei der Verwendung die Gefahr einer Kantenbeanspruchung des Verbindungsmittels muss dieses entsprechend getestet und für diese Verwendung freigegeben sein. Informationen dazu finden sich in der Gebrauchsanleitung des Höhensicherungsgeräts. Darüber hinaus muss das Verbindungsmittel in dieser Anwendung mit einem Bandfalldämpfer ausgestattet sein.