PSAgA

Mitlaufendes Auffanggerät

Ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung (gemäß DIN EN 353-2) ist für die temporäre Absturzsicherung von Steigleitern vorgesehen. Es kann jedoch auch als Befestigungssystem für unterschiedliche Arbeiten in der Höhe verwendet werden. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung sind Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Einzelne Komponenten

Befestigungssysteme dieser Art basieren auf einem Führungsseil (die bewegliche Führung), einem Auffanggerät, und gegebenenfalls einem Falldämpfer. Am Falldämpfer und am Ende des Führungsseils ist jeweils ein Verbindungselement befestigt. Als Falldämpfer werden häufig textile Bandfalldämpfer eingesetzt, die bei einem Sturz die auftretenden Kräfte minimieren. Um den unterschiedlichen Bedingungen der Arbeitsbereiche gerecht zu werden, sind mitlaufende Auffanggeräte in unterschiedlich langen Seilen erhältlich.

Mitlaufendes Auffanggerät richtig nutzen

Der Anwender befestigt den Karabiner des Führungsseils an der Anschlageinrichtung und den Karabiner am Bandfalldämpfer an der Auffangöse des Auffanggurtes. Bei der jeweiligen Anschlageinrichtung kann es sich um einen Einzelanschlagpunkt oder einen Sicherheitsdachhaken handeln, aber auch um den Gleiter eines Seilsicherungssystems oder Schienensicherungssystems. Während der Arbeit wird das Auffanggerät verwendet, um das Führungsseil so einzustellen, dass nach Möglichkeit der Absturz verhindert wird (Rückhaltesystem) oder der freie Fall zumindest auf ein Minimum reduziert wird (Auffangsystem). Die unter Umständen große Länge des Führungsseils kann den Anwender zur falschen Benutzung verleiten. Der Freifall soll nach Möglichkeit immer verhindert werden und darf nie größer sein als in der Gebrauchsanleitung der Komponenten beschrieben. Soll ein mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung horizontal genutzt werden, ist darauf zu achten, dass dieses auch für den Sturz über eine Kante geprüft ist.

Einsatz in Steigschutzsystemen

Im Steigschutz eingesetzt, wird ein mitlaufendes Auffanggeräte nicht zum Einkürzen des Seils verwendet. Stattdessen bewegt sich das mitlaufende Auffanggerät auf dem Führungsseil in Bewegungsrichtung des Anwenders. Kommt es zu einer ruckartigen Belastung, etwa durch einen Sturz, arretiert das Auffanggerät und fängt den Stürzenden auf.

Regelmäßige Prüfung

Gemäß den Vorgaben der DGUV müssen mitlaufende Auffanggeräte als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz regelmäßig (mindestens alle 12 Monate) von einem Sachkundigen für PSAgA überprüft werden. Unabhängig davon gibt der Hersteller eine maximale Verwendungsdauer vor, nach der sie unabhängig vom Zustand nicht mehr eingesetzt werden dürfen und daher ersetzt werden müssen.

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