PSAgA
Die PSA-Richtlinie 89/686/EWG "regelt sowohl die Bedingungen für das Inverkehrbringen [...] als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA oder PSAgA) erfüllen müssen, um die Gesundheit der Benutzer zu schützen und deren Sicherheit zu gewährleisten."
Das Unterkapitel 3.1.2.2. befasst sich explizit mit der "Verhütung von Stürzen aus der Höhe".