PSAgA
Sachkundige für PSAgA & RA sind Personen, die an einer Schulung gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906 "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen" teilgenommen haben und dabei Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erworben haben. Ein Sachkundiger für PSAgA ist mit den einschlägigen Vorschriften, Regeln und Normen soweit vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand der Ausrüstung und deren sachgerechte Anwendung beurteilen kann.
An der Qualifizierung dürfen nur solche Personen teilnehmen,
Das Erfüllen der Teilnahmevoraussetzungen kann durch entsprechende Nachweise oder einen Eingangstest nachgewiesen werden.
Allgemeine Inhalte der Ausbildung zum Sachkundigen sind u.a.:
Des Weiteren unterscheidet der DGUV Grundsatz 312-906 die theoretischen und praktischen Inhalte in folgende Teilbereiche:
Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen am Ende der Schulung in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden.
Auch ABS Safety bietet eine Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA & RA an.
Auf Grund der Namensähnlichkeit möchten wir an dieser Stelle nochmal auf den Unterschied zur Befähigung zur Überprüfung von fest installierten Anschlageinrichtungen hinweisen.
(Siehe Ausbildung zum Sachkundigen für ABS Systeme)