Am 18. Juni 2021 hat der Bundesrat die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Überarbeitung der BauAV ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva. Sie hat Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen in der Schweiz. Insgesamt sind über 70 000 Betriebe direkt betroffen.
In dieser Suva-Broschüre finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen.
Quelle: SUVA
Quelle: AS 2021; www.bundesrecht.adim.ch