15.06.2026

SN EN 17235:2024 – was jetzt relevant ist

Mit der neuen Norm SN EN 17235 werden die Anforderungen an permanente Anschlageinrichtungen europaweit vereinheitlicht. Die Übergangsfrist läuft bis 9. August 2027.

Danach gilt:

  • Bestehende Anlagen können weiterhin betrieben werden
  • Produkte nach SN EN 795 (A, C, D) sind noch bis am 9. August 2027 zugelassen und dürfen danach weder verkauft noch verbaut werden.
  • Produkte nach SN EN 795 (B, E) bleiben auch nach dem 9. August 2027 zugelassen

Wichtig:

Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Lagerbestände an SN EN 795/2012 Produkten und planen Sie den schrittweisen Abbau sowie die Umstellung auf SN EN 17235/2024 konforme Systeme.

Details im Factsheet:

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