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Individuelle Absturzsicherung gilt als besonders sicher, wenn der Nutzer möglichst straff angeseilt ist – denn auf diese Weise werden Sturzgefahr, Falltiefe und Verletzungsrisiko minimiert. Höhensicherungsgeräte des Typs ABS B-Lock (DIN EN 360:2002) nehmen Ihnen das manuelle Einkürzen ab, denn die integrierte Federtrommel hält das Stahlseil automatisch auf Spannung. Stürzt die angeleinte Person, bremst die Trommel unmittelbar ab: Ab einer Auszugsgeschwindigkeit von mehr als 0,5 Metern pro Sekunde arretiert das Höhensicherungsgerät (HSG), ganz ähnlich wie ein Autogurt. Der Sturz wird bereits nach wenigen Zentimetern aufgefangen, das Verletzungsrisiko sinkt deutlich.
Höhensicherungsgeräte der Marke ABS B-Lock übernehmen zudem die Funktion eines Falldämpfers. Ihr integrierte Bremssystem begrenzt die bei einem Sturz auf den Körper einwirkenden Kräfte je nach Witterung und Einsatzart auf 3-4 kN – ein Wert, der weit unter den laut DIN EN 360:2002 geforderten 6 kN liegt. Das Stahlseil aller Modelle kann sich selbst bei einer Auszugslänge vom größten Modell mit maximal 30 m kaum verheddern oder verdrehen. Zusätzliche Absicherung bieten praktische Wirbelaufhängungen: Alle ABS B-Locks sind am oberen wie auch am unteren Ende mit praktischen Wirbelaufhängungen ausgestattet. Für ein Plus an Sicherheit sorgt der Fallindikator am Karabinerhaken zur Befestigung der PSAgA – zeigt das Indikatorfeld die Farbe Rot, wurde bereits jemand vom Höhensicherungsgerät aufgefangen und eine Überprüfung / Wartung des Geräts ist erforderlich.
Das Stahlseil unserer Höhensicherungsgeräte hat eine Festigkeit von 12 kN. Doppelt gesicherte Twistlock-Karabinerhaken gemäß EN 362:2004 gehören ebenso zur Standardausstattung der ABS B-Locks wie ein besonders strapazierfähiges Gehäuse aus sehr leichtem, UV- und witterungsbeständigem Kunststoff. Am unteren Ende des Seils dient ein hochwertiger Schnappkarabiner der Befestigung des Auffanggurtes. Werden Höhensicherungsgeräte an schwer erreichbaren Positionen eingehängt, beispielsweise direkt unter dem Hallendach, haben wir verschiedene Teleskopstangen im Sortiment, mit denen der Karabinerhaken aus der Distanz herangeholt werden kann.
Arbeiten mit Anseilschutz gelten als «Arbeiten mit besonderen Gefahren» und fallen deshalb unter den Artikel 8 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV): «Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmenden übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.» Nach Teilnahmen an unserem Grundkurs PSAgA erhalten Ihre Mitarbeitenden ein anerkanntes Zertifikat und gelten als ausgebildet im Sinne von Art. 8 VUV!
Dieser Artikel ist in folgenden Ausführungen erhältlich:
PS-BL-S-3,5-A (2,7 kg), PS-BL-S-6-A (4,3 kg), PS-BL-S-10 (4,5 kg), PS-BL-S-15 (6,9 kg), PS-BL-S-20 (7,2 kg), PS-BL-S-30 (13 kg)
Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung vorgeschrieben? Was sind die Unterschiede zwischen der Flachdachsicherung und der Absturzsicherung auf Steildächern? Und welche Vorschriften sind eigentlich zu beachten? Das Thema Absturzsicherung wirft viele Fragen auf - wir haben die Antworten!