Nutzen Sie für Fragen und Anfragen zu unseren Produkten und Services unsere Kontaktformulare oder rufen Sie uns direkt an.
Trotz des umlaufenden Geländers ist die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) auf Hubarbeitsbühnen oft notwendig. Viele Hersteller von fahrbaren Hubarbeitsbühnen schreiben die Nutzung vor, denn das Herausfallen oder Herausgeschleudert werden aus der Hubarbeitsbühneist laut DGUV eine der Hauptgefährdungen bei der Arbeit. Mit unserem speziell für den Einsatz auf Hubarbeitsbühnen konzipierten Höhensicherungsgerät (HSG) des Typs ABS B-Lock arbeiten Sie zuverlässig gegen einen Absturz geschützt. Das Gerät minimiert die bei einem Sturz auftretenden Kräfte auf höchstens 3 kN, gemäß den Anforderungen an Anschlagpunkte in Arbeitskörben von fahrbaren Hubarbeitsbühnen laut DIN EN 280.
Herz des Höhensicherungsgeräts (HSG) ABS-B-Lock für Arbeitsbühnen ist eine robuster Federmechanismus, der für eine jederzeit optimale Auszugslänge des scharfkantengetesteten Gurtbands sorgt. Dadurch ist die Verbindung zwischen der Anschlagmöglichkeit an der Bühne (dem Korb) und dem Arbeiter immer so eingekürzt, dass sich die mögliche Falltiefe auf ein notwendiges Minimum reduziert. Kommt es zu einer ruckartigen Bewegung aufgrund eines Fehltritts oder gar zum Sturz aus dem Korb, verrastet die Mechanik des Höhensicherungsgeräts umgehend. Ein hochwertiger Textil-Falldämpfer reduziert die auftretenden Kräfte, sodass die Belastung auf Mensch und Hubarbeitsbühne deutlich gemindert ist.
Das für eine Person ausgelegte Höhensicherungsgerät (HSG) ist dank einem robusten und kompakten Kunststoffgehäuse bestens vor Verschleiß und Beschädigung geschützt. Leichtgängige Wirbelaufhängungen an beiden Enden des ABS B-Lock verhindern, dass sich das Seil des Höhensicherungsgerätes verdreht und verklemmt. Die benötigten Karabinerhaken gehören für den sofortigen Einsatz zum Lieferumfang. Ein Fallindikator am unteren Karabiner zeigt an, ob das Gerät beansprucht wurde und infolgedessen eine Wartung erforderlich ist. Die Wartung sowie die einmal pro Jahr vorgeschriebene Überprüfung des Höhensicherungsgeräts durch einen Sachkundigen bieten wir Ihnen ebenso an wie die erforderliche PSAgA - vom Auffanggurt bis zum Sicherheitshelm.
Arbeiten mit Anseilschutz gelten als «Arbeiten mit besonderen Gefahren» und fallen deshalb unter den Artikel 8 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV): «Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmenden übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.» Nach Teilnahmen an unserem Grundkurs PSAgA erhalten Ihre Mitarbeitenden ein anerkanntes Zertifikat und gelten als ausgebildet im Sinne von Art. 8 VUV!
Dieser Artikel ist in folgenden Ausführungen erhältlich:
PS-BL-B-HB
Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung vorgeschrieben? Was sind die Unterschiede zwischen der Flachdachsicherung und der Absturzsicherung auf Steildächern? Und welche Vorschriften sind eigentlich zu beachten? Das Thema Absturzsicherung wirft viele Fragen auf - wir haben die Antworten!