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ABS Lanyard - Hubarbeitsbühnen
Verbindungsmittel mit großem Rohrhaken und Bandfalldämpfer

Produktinfos ABS Lanyard - Hubarbeitsbühnen

Speziell für Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen entwickelt (gemäß CNB/P 11.074), basiert dieses Verbindungsmittel auf einem robusten Gurtband mit integriertem Bandfalldämpfer, einem Karabinerhaken für den Auffanggurt und einem Rohrhaken. Die Länge ist bis 1,8 m flexibel einstellbar. Für Personen bis 140 kg.

  • DIN EN 354:2010 & DIN EN 355:2002
  • CNB/P 11.074 (Einsatz auf Hubarbeitsbühnen)
  • Länge einstellbar: 1,4 m bis max. 1,8 m
  • max. 140 kg (inklusive Kleidung und Ausrüstung!)
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Produktbeschreibung ABS Lanyard - Hubarbeitsbühnen Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer für Hubarbeitsbühnen

Mit dem ABS Lanyard für Hubarbeitsbühnen sichern sich Höhenarbeiter und Co. gegen einen tödlichen Absturz. Das Halteseil ist nach DIN EN 354 geprüft und zertifiziert. Es verfügt über einen Bandfalldämpfer gemäß DIN EN 355. Bei einem Sturz reißt der textile Falldämpfer in einem definierten Maße auf und minimiert so die auftretenden Kräfte auf einen Höchstwert von 3 kN.

Das ABS Lanyard basiert auf einem robusten Gurtband und ist für Personen mit einem Gewicht von maximal 140 Kilogramm (inklusive Kleidung und Ausrüstung!) geeignet. Das Gurtband kann stufenlos auf eine Länge von 140 cm bis 180 cm eingestellt werden.

Das Verbindungsmittel für Hubarbeitsbühnen verfügt über einen Karabinerhaken zur Befestigung am Auffanggurt Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie über einen speziellen Rohrhaken am anderen Ende. Daher ist dieses Halteseil beliebt im Stahlbau und ähnlichen Branchen.

Das ABS Lanyard ist geprüft nach CNB/P 11.074 für die Verwendung auf Hubarbeitsbühnen. Bei Arbeitseinsätzen auf Trägern und Plattformen und grundsätzliche allen Montagen und Wartungen in lebensbedrohlichen Höhen sichert dieses Verbindungsmittel eine Person.

Arbeiten mit Anseilschutz gelten als «Arbeiten mit besonderen Gefahren» und fallen deshalb unter den Artikel 8 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV): «Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmenden übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.» Nach Teilnahmen an unserem Grundkurs PSAgA erhalten Ihre Mitarbeitenden ein anerkanntes Zertifikat und gelten als ausgebildet im Sinne von Art. 8 VUV!

Dieser Artikel ist in folgenden Ausführungen erhältlich:
PS-VB-HB-1,8

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