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Als Verbindungsmittel mit festem Maß steht das ABS Lanyard für Anseilschutz in ausgesuchter Qualität gemäß DIN EN 354. Dieses hochwertige, scharfkantengeprüfte Kernmantelseil ist widerstandsfähig und bietet Ihnen bei angemessener Pflege und Wartung über viele Jahre zuverlässigen Halt. An einem Ende ist das Verbindungsmittel mit einem textilen Bandfalldämpfer (DIN EN 355) ausgestattet. Tritt die gesicherte Person über eine Absturzkante und wird aufgefangen, reißt der Bandfalldämpfer in einem streng definierten Maße auf und reduziert so die auftretenden Kräfte.
Mit den robusten Karabinerhaken an den beiden Enden des Verbindungsmittels stellen Dachdecker, Höhenarbeiter, Wartungskräfte und Reinigungspersonal eine belastbare Brücke zwischen sich und der jeweiligen Anschlageinrichtung her. Der ABS Lanyard kann mit Einzelanschlagpunkten (Sekuranten), Seilsicherungssystemen und Schienensicherungssystemen genutzt werden. Das typisch rote Auffangseil ist in 3 fixen Längen verfügbar: Wählen Sie zwischen einem Modell mit 1, 1,5 oder 2 m Gesamtlänge.
Auf Wunsch liefern wir Ihnen das ABS Lanyard in 1,5 oder 2 m Länge mit einem größeren Rohrhaken – so nutzen Sie das Verbindungsmittel auch auf Gerüsten und überall dort, wo Rohre und ähnlich dimensionierte Anschlagmöglichkeiten Ihrer PSAgA genügend Tragfähigkeit bieten.
Wussten Sie schon: Für den langfristigen Einsatz Ihrer Verbindungsmittel und weiteren Schutzausrüstung ist die regelmäßige Überprüfung durch einen Sachkundigen für PSAgA vorgeschrieben. Der Sachkundige ist in der Lage Mängel zu erkennen und erteilt nach erfolgreicher Kontrolle Ihrer Schutzausrüstung das notwendige Siegel mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Prüfung. Ohne diese mindestens einmal im Jahr vorgeschriebenen Überprüfung darf jedes Verbindungsmittel nur maximal zwölf Monate ab Kaufdatum verwendet werden (sofern keine Schäden oder ähnliche Beeinträchtigungen am Produkt vorliegen).
Gerne informieren wir Sie persönlich zum Thema und bieten Ihnen die Wartung Ihrer Schutzausrüstung an. Bitte sprechen Sie uns an!
Arbeiten mit Anseilschutz gelten als «Arbeiten mit besonderen Gefahren» und fallen deshalb unter den Artikel 8 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV): «Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmenden übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.» Nach Teilnahmen an unserem Grundkurs PSAgA erhalten Ihre Mitarbeitenden ein anerkanntes Zertifikat und gelten als ausgebildet im Sinne von Art. 8 VUV!
Dieser Artikel ist in folgenden Ausführungen erhältlich:
PS-VB-1.0, PS-VB-1.5, PS-VB-2.0
PS-VB-1.5-RH, PS-VB-2.0-RH
Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung vorgeschrieben? Was sind die Unterschiede zwischen der Flachdachsicherung und der Absturzsicherung auf Steildächern? Und welche Vorschriften sind eigentlich zu beachten? Das Thema Absturzsicherung wirft viele Fragen auf - wir haben die Antworten!