abZ, ETA & DIBt
Das Ü-Zeichen auf Anschlageinrichtungen weist auf die Übereinstimmung mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) hin.
Das Ü-Zeichen kennzeichnet Bauprodukte die nachweislich den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen. Dieser Nachweis ist notwendig, wenn das Bauprodukt keiner harmonisierten europäischen Norm entspricht.
Der Nachweis kann zum Beispiel durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik erbracht werden.
Das Ü-Zeichen ist ausschließlich auf dem deutschen Markt relevant. Andere Länder haben eigene Prozesse mit nicht geregelten Bauprodukten zu verfahren.