Allgemeine Fachbegriffe
Hubarbeitsbühnen sind sichere Arbeitsmittel, die zum Erreichen von hochgelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden. Die Bedienung einer Hubarbeitsbühne geht immer mit entsprechender Kenntnis und Genehmigung einher. Für die bestimmungsgemäße Benutzung ist die Bedienungsanweisung zu beachten. Hier finden sich unter anderem auch Informationen zum Thema Absturzgefahr.
Hubarbeitsbühnen geben zu Recht ein hohes Sicherheitsgefühl. Jedoch können Bedienungsfehler oder äußere Einflüsse schnell eine Gefährdung darstellen. Um diese Gefährdung eingrenzen oder ausschließen zu können müssen Vorkehrungen getroffen werden.
Ob Maßnahmen gegen Absturz getroffen werden müssen ist eine häufig gestellte Frage. Hierzu gibt es im Groben und Ganzen zwei Faktoren, die eine Antwort geben können.
Die Hersteller von Hubarbeitsbühnen geben in ihrer Gebrauchsanleitung an, wie das Arbeitsmittel sicher zu verwenden ist. Sollte es hier also einen Verweis auf den Einsatz von PSAgA geben, so ist diese grundsätzlich einzusetzen.
Wenn in der Gebrauchsanleitung keine PSAgA vorgesehen ist, so muss die Entscheidung durch eine Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Hier ist unbedingt zu berücksichtigen, dass die Geländerholme einer Hubarbeitsbühne in der Regel nicht als Anschlagmöglichkeiten vorgesehen sind. Sollte also keine geeignete Anschlagmöglichkeit vorhanden sein, ist das Sichern mit PSAgA in diesem Korb nicht möglich.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind, mit Fokus auf die Absturzgefahr, folgende Punkte besonders zu berücksichtigen:
Wenn die Gefährdungsbeurteilung den Einsatz von PSAgA vorschreibt, der Hersteller jedoch keine Möglichkeit zur Sicherung gibt, ist die Hubarbeitsbühne nicht geeignet und darf nicht eingesetzt werden.
Für die Verwendung in Hubarbeitsbühnen gibt es spezielle Verbindungsmittel. Neben den Vorgaben in der EN 354 gibt es für diese Verbindungsmittel weitere Kriterien, die in der DIN 19427 definiert sind. Verbindungsmittel für Hubarbeitsbühnen haben eine Längeneinstellvorrichtung. Die Gesamtlänge des Verbindungsmittels inklusive Bandfalldämpfer und Verbindungselemente beträgt maximal 1,8m. Es können auch Höhensicherungsgeräte mit entsprechender Zulassung verwendet werden. Hierbei besteht der große Vorteil, dass das Höhensicherungsgerät eine integrierte Längeneinstellvorrichtung hat und es somit immer kurz eingestellt ist.
Um das Verbindungsmittel nutzen zu können muss die Hubarbeitsbühne über einen Anschlagpunkt für die Verwendung als Auffangsystem verfügen. Dieser muss mindestens 35cm unterhalb des Geländerholms liegen. Darüber hinaus ist in Hubarbeitsbühne in besonderer Weise darauf zu achten, dass das Verbindungselement am Anschlagpunkt frei beweglich ist und im Sturzfall keiner Quer- oder Kantenbeanspruchung unterliegt. Um ein Herausschleudern zu verhindern, sollte das Verbindungsmittel immer auf die kürzeste Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangöse am Auffanggurt eingestellt werden.