DGUV

DGUV Grundsatz 312-906

Der DGUV Grundsatz 312-906 "Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen" ist die Grundlage zur Ausbildung eines Sachkundigen, der die jährliche Überprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) durchführen darf. Diese regelmäßige Überprüfung ist laut Gesetzgeber und Versicherer vorgeschrieben, um eine einwandfreie und sichere Nutzung der PSAgA auch über längere Zeiträume zu ermöglichen. Im Einzelnen befasst sich der Grundsatz mit den Ausbildungszielen sowie der theoretischen und praktischen Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA.

Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die hohen Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auch die regelmäßige Prüfung betreffen. Die Aufgabe der Ausrüstung ist der Schutz vor Lebensgefahr. Daher hat die Prüfung der PSAgA auch ausschließlich durch einen Sachkundigen zu erfolgen, der eine entsprechend gründliche und umfassende Ausbildung erhalten hat. Als Nachweis der Sachkunde gilt die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang, der mit einer Prüfung der praktischen und theoretischen Kenntnisse abgeschlossen wird. Als Nachweis erhalten Teilnehmer eine Bescheinigung. Auch ABS Safety bietet eine Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA & RA an.

Überprüfung der PSAgA

Ein Sachkundiger für PSAgA ist befähigt, die Überprüfung der Ausrüstung durchzuführen. Er erkennt Mängel und Verschleißerscheinungen an Auffanggurten, Verbindungsmitteln und weiterer Ausrüstung. Dabei achtet er auch auf die einzelnen Komponenten und erkennt beispielsweise offene Nähte oder übermäßig beanspruchte Karabiner. Das Ergebnis der Überprüfung wird im Prüfbuch der jeweiligen PSAgA vermerkt. So können sich Anwender vor der Nutzung überzeugen, ob die Ausrüstung weiter benutzt werden darf und regelmäßig kontrolliert wird. Dies entbindet den Nutzer jedoch nicht vor der individuellen Sichtprüfung seiner Ausrüstung, die vor jedem Arbeitseinsatz zu erfolgen hat.

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