PSAgA
Der Bandfalldämpfer ist der am häufigsten vorkommende Typ von Falldämpfern. Er wandelt die bei einem Sturz auftretende kinetische Energie um, sodass die auftretenden Kräfte auf ein Maximum von 6 kN reduziert werden. Es handelt sich um ein mehrlagig übereinander vernähtes Band, das im Sturzfall auseinanderreißt. Diese Auslängung ist bei der Verwendung in Auffangsystemen unbedingt zu berücksichtigen. Bandfalldämpfer werden entsprechend der Anforderungen in der EN 355 hergestellt und gemäß der EN 364 geprüft.
Ein nicht ausgelängter Bandfalldämpfer darf nach einer statischen Vorbelastung von 2 kN eine bleibende Auslängung von maximal 50 mm haben. Im Sturzfall muss die Auslängung des Bandfalldämpfers dafür sorgen, dass die wirkenden Kräfte auf unter 6 kN reduziert werden. Dabei darf sich der Bandfalldämpfer maximal um 1,75 m verlängern. Ein vollständig ausgelängter Bandfalldämpfer muss einer statischen Last von 15 kN standhalten und darf nicht versagen.
In der Regel sind Bandfalldämpfer in Verbindungsmittel und mitlaufende Auffanggeräte integriert. Es gibt jedoch auch modulare Systeme in denen die Teilkomponenten, nach Bedarf, miteinander verbunden werden. Hier ist unbedingt die Gebrauchsanleitung zu beachten, da sonst das Risiko der Falschanwendung besteht.
Falldämpfer werden grundsätzlich am Körper getragen, damit der kraftmindernde Effekt stets am Körper wirkt und nicht durch äußere Einflüsse (z.B. Umlenkung des Seils) gestört werden kann.
Besonders bei der Verwendung von Y-Verbindungsmitteln ist darauf zu achten, dass der Bandfalldämpfer nicht durch Fehlbedienung in seiner Funktion begrenzt wird.
Darüber hinaus dürfen Bandfalldämpfer nicht in paralleler Anordnung verwendet werden, da dies die Funktion stört. Bei dieser Art der Falschanwendung ist die Reduzierung auf 6 kN nicht gewährleistet.