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Verbindungsmittel

Entsprechend der Norm EN 354 (Link zu Artikel „DIN EN 354“) ist ein Verbindungsmittel ein flexibel verbindender Teil in einem persönlichen Absturzschutzsystem.

Welche Merkmale haben Verbindungsmittel?

Ein Verbindungsmittel muss mindestens zwei Endverbindungen haben, um auf der einen Seite mit dem Auffanggurt und auf der anderen Seite mit der Anschlageinrichtung verbunden zu werden. Die Verbindung erfolgt in der Regel mit einem Verbindungselement. Eine Längenverstellung ist optional. Wird ein Verbindungsmittel in einem Auffangsystem verwendet, muss das Verbindungsmittel einen Falldämpfer enthalten. Die Gesamtlänge von Verbindungsmitteln mit Falldämpfer inklusive Endverbindungen und Verbindungselementen darf maximal 2 m betragen.

Welche Sonderformen von Verbindungsmitteln gibt es?

Neben herkömmlichen Verbindungsmitteln gibt es auch Y-Verbindungsmittel und Verbindungsmittel für Hubarbeitsbühnen.

Y-Verbindungsmittel

Y-Verbindungsmittel haben insgesamt drei Endverbindungen. Eine Endverbindung dient zur Befestigung am Auffanggurt. Ein ggf. integrierter Falldämpfer befindet sich an diesem Ende des Verbindungsmittels. Darüber hinaus gibt es zwei Endverbindungen, die zur Befestigung an der Anschlageinrichtung dienen. Diese sind z.B. dafür vorgesehen, dass bei nicht überfahrbaren Seilsicherungssystemen oder bei Einzelanschlagpunkten das Verbindungsmittel innerhalb des absturzgefährdeten Bereichs umgehängt werden kann, ohne die Sicherung zu unterbrechen. Mindestens eine Endverbindung ist dabei immer mit der Anschlageinrichtung verbunden.

Das Y-Verbindungsmittel kann ebenfalls verwendet werden, um sich beim Aufstieg an einer Leiter ohne Steigschutz zu sichern. Wichtig ist, dass die nicht verwendete Endverbindung niemals mit tragenden Teilen des Auffanggurtes verbunden wird, da hierdurch der Falldämpfer außer Funktion gesetzt wird.

Verbindungsmittel für Hubarbeitsbühnen

Für die Verwendung in Hubarbeitsbühnen gibt es spezielle Verbindungsmittel. Neben den Vorgaben in der EN 354 gibt es für diese Verbindungsmittel weitere Kriterien, die in der DIN 19427 definiert sind. Verbindungsmittel für Hubarbeitsbühnen haben eine Längeneinstellvorrichtung. Die Gesamtlänge des Verbindungsmittels inklusive Bandfalldämpfer und Verbindungselemente beträgt maximal 1,8 m.

Um das Verbindungsmittel nutzen zu können muss die Hubarbeitsbühne über einen Anschlagpunkt für die Verwendung als Auffangsystem verfügen. Dieser muss mindestens 35 cm unterhalb des Geländerholms liegen. Darüber hinaus ist in Hubarbeitsbühne in besonderer Weise darauf zu achten, dass das Verbindungselement am Anschlagpunkt frei beweglich ist und im Sturzfall keiner Quer- oder Kantenbeanspruchung unterliegt. Um ein Herausschleudern zu verhindern, sollte das Verbindungsmittel immer auf die kürzeste Länge zwischen Anschlagpunkt und Auffangöse am Auffanggurt eingestellt werden.

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